AGBs

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Urheberrechte:
 
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Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen:


Kein Verkauf an private Verbraucher!

Warum?


§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich

(1) Unsere Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Liefer- und Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Liefer- und Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
(3) In unserem Abholmarkt findet ein Verkauf von Waren ausschließlich an Unternehmer (§14 BGB) statt. Zur Wahrung der Interessen des Einzelhandels behalten wir uns vor, den Verkauf von Waren auf den Verkauf an Wiederverkäufer und warenverarbeitende Unternehmer zu beschränken.

§ 2 Angebot - Angebotsunterlagen

(1) Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen.
(2) An Angebots- und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als ‚vertraulich' bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

§ 3 Preise - Zahlungsbedingungen

(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Lager 63512 Hainburg, inklusive Einweg-Verpackungen.
(2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe zum Zeitpunkt der Lieferung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(3) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarungen.
(4) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
(4a) Soweit Vereinbarungen im Lastschriftenverfahren getroffen werden, verzichtet der Zahlungspflichtige auf die Pre-Notification von 14 Tagen und akzeptiert stattdessen den Zugang der Rechnung als fristgerechte Pre-Notification.
(5) Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Lieferzeit

(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
(2) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(3) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
(4) Sofern die Voraussetzungen von Abs. 3 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug ist.
(5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinne von § 361 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Besteller berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
(6) Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Liefervertrag nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(7) Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

§ 5 Gefahrenübergang - Verpackung
 
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Lieferung ab Lager 63512 Hainburg vereinbart.
(2) Transportverpackungen werden nach Maßgabe des Verpackungsgesetzes zurückgenommen.
§ 6 Mehrweg-Ladungsträger
 
¹ Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder anderer schriftlicher Vereinbarungen nichts anderes ergibt, sind die von uns zum Transport der Ware gelieferten dänischen CC-Wagen, CC-Regale und CC-Aufsätze sofort zu tauschen. Wir nehmen ausschließlich solche CC-Wagen, CC-Regale und CC-Aufsätze entgegen, die nach den jeweils jüngsten Bestimmungen der CC-Container Centralen, Dänemark gekennzeichnet sind. ² Für nicht getauschte CC-Wagen, CC-Regale und CC-Aufsätze berechnen wir bis zur Rückgabe Miete je Stück und Kalendertag in folgender Höhe:

Zeitraum 01.01.-28./29.02. e. Jahres
CC-Wagen 0,25 €, CC-Regale  0,05 €, CC-Aufsätze 0,03 €
Zeitraum 01.03.-31.03. e. Jahres
CC-Wagen 0,50 €, CC-Regale  0,10 €, CC-Aufsätze 0,05 €
Zeitraum 01.04.-20.05. e. Jahres
CC-Wagen 0,80 €, CC-Regale  0,15 €, CC-Aufsätze 0,08 €
Zeitraum 21.05.-31.08. e. Jahres
CC-Wagen 0,25 €, CC-Regale  0,05 €, CC-Aufsätze 0,03 €
Zeitraum 01.09.-31.10. e. Jahres
CC-Wagen 0,50 €, CC-Regale  0,10 €, CC-Aufsätze 0,05 €
Zeitraum 01.11.-31.12. e. Jahres
CC-Wagen 0,25 €, CC-Regale  0,05 €, CC-Aufsätze 0,03 €

§ 7 Mängelgewährleistung

(1) Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Fall der Mängelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
(3) Schlägt die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Wandelung oder Minderung zu verlangen.
(4) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Erfüllungsgehilfen beruht. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(6) Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen; insoweit haften wir insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind.
(7) Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 8 Gesamthaftung
 
(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 7 vorgesehen ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluß, positiver Vertragsverletzung oder wegen deliktischer Ansprüche gemäß § 823 BGB.
(2) Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit oder wegen Unvermögens bleiben unberührt.
(3) Gleiches gilt, soweit die Haftung aufgrund Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes zwingend ist.
(4) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

§ 9 Eigentumsvorbehaltssicherung
 
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns, liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach der Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.

§ 10 Erfüllungsort

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt ist der Erfüllungsort 63512 Hainburg.
 
Stand 04/2022
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